Adrenalinzone GmbH & Co. KG
Borsigstraße 1-3
23560 Lübeck (Anbieter)
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Buchung und Durchführung von Spielterminen und Veranstaltungen, die zwischen der Adrenalinzone GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden abgeschlossen werden. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1. Anfrage und Buchungsmöglichkeiten
Kunden können Spieltermine über das Anmeldeformular auf der Webseite des Anbieters, telefonisch, per E-Mail, Telefax oder schriftlich anfragen. Die auf der Webseite des Anbieters dargestellten Angebote sind stets unverbindlich und stellen kein bindendes Vertragsangebot dar.
2. Verfügbarkeitsprüfung
Im Rahmen der Anfrage teilt der Kunde den gewünschten Zeitraum, die Art der Veranstaltung sowie die Anzahl der Teilnehmer mit. Der Kunde kann zwischen offenen und geschlossenen Veranstaltungen wählen.
– Bei offenen Veranstaltungen kann der Anbieter verschiedene Gruppen auf einem gemeinsamen Spielfeld zusammenführen.
– Für geschlossene Veranstaltungen wird dem Kunden und seiner Gruppe ein exklusives Spielfeld zur Verfügung gestellt, sofern die Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erreicht wird.
3. Verbindliches Angebot des Anbieters
Ist der gewünschte Termin zu den angegebenen Konditionen verfügbar, erhält der Kunde vom Anbieter ein verbindliches Angebot per E-Mail. Dieses Angebot ist für einen Zeitraum von drei (3) Kalendertagen ab Zugang gültig.
4. Annahme des Vertragsangebots
Der Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann entweder ausdrücklich (z. B. per E-Mail, schriftlich) oder durch fristgerechte Zahlung des im Angebot genannten Gesamtbetrags erfolgen. Die Zahlung muss eindeutig einer bestimmten Veranstaltung zugeordnet werden können.
5. Vertragssprache und Bereitstellung des Vertragstextes
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Der Vertragstext sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail) zur Verfügung gestellt.
6. Leistungsart
Bei den vom Anbieter erbrachten Leistungen handelt es sich in der Regel um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Sollte im Einzelfall ein Werk- oder Kaufvertrag vorliegen, gelten die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte.
7. Zahlungszuordnung und Rücktrittsvorbehalt
Erfolgt keine Annahme des Angebots innerhalb der angegebenen Frist, ist der Anbieter berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben. Die vollständige Zahlung des Gesamtbetrags ist Voraussetzung für die verbindliche Reservierung des Spieltermins. Sollte die Zahlung nicht fristgerecht erfolgen, behält sich der Anbieter vor, vom Vertrag zurückzutreten.
Vertragspartner ist diejenige natürliche oder juristische Person, die die Buchung vornimmt. Bei Gruppenbuchungen gilt die buchende Person als Vertreter der übrigen Teilnehmer und haftet für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag.
1. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am Spiel ist nur Personen gestattet, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Anforderungen des Spiels zu genügen. Personen, bei denen gesundheitliche Bedenken bestehen – insbesondere bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen – ist die Teilnahme untersagt. Die Teilnahme mit politischen oder extremistischen Motiven ist nicht gestattet.
2. Minderjährige und nicht voll geschäftsfähige Personen
Minderjährige und nicht voll geschäftsfähige Personen sind von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen kann der Anbieter im Einzelfall die Teilnahme von Minderjährigen gestatten, sofern eine schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorliegt und der Anbieter die Teilnahme ausdrücklich bestätigt.
3. Ausschluss vom Spiel
Stellt der Anbieter fest, dass ein Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder gegen die Spielregeln beziehungsweise Hausordnung verstößt, ist er berechtigt, diesen Teilnehmer vom Spiel auszuschließen oder nicht zuzulassen. Sofern der Ausschluss vom Teilnehmer zu vertreten ist, bleibt das vereinbarte Entgelt geschuldet. Im Übrigen entfällt die Entgeltpflicht.
4. Mindestteilnehmerzahl für geschlossene Veranstaltungen
Die verbindliche Buchung einer geschlossenen Veranstaltung setzt eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen pro Gruppe voraus. Wird diese Mindestanzahl am Veranstaltungstag nicht erreicht, ist der Anbieter berechtigt, den Differenzbetrag zur Mindestteilnehmerzahl nachzufordern.
1. Einweisung und Gebrauch
Vor Spielbeginn erhalten alle Teilnehmer eine Sicherheitseinweisung sowie eine Nutzungsanweisung für die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Ausrüstung. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Ausrüstung und das Spielgerät pfleglich und ausschließlich gemäß den Vorgaben der Mitarbeiter des Anbieters zu behandeln.
2. Sorgfaltspflicht
Die zur Verfügung gestellte Spielausrüstung ist mit größtmöglicher Sorgfalt und Vorsicht zu nutzen. Insbesondere sind die Sicherheitsvorschriften und Hinweise der Mitarbeiter jederzeit einzuhalten.
3. Haftung für Schäden
Werden die Ausrüstung oder andere Gegenstände des Anbieters durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten eines Teilnehmers beschädigt oder zerstört, haftet der betreffende Teilnehmer dem Anbieter gegenüber für die hieraus entstehenden Schäden im gesetzlich zulässigen Umfang.
1. Allgemeines Verhalten und Spielregeln
Die Teilnehmer verpflichten sich, durch ihr Verhalten einen sicheren, fairen und reibungslosen Ablauf der angebotenen Aktivitäten (insbesondere Reball, Lasertag, LaserShock, Airsoft, Axtwerfen, Darts und Cornhole) zu gewährleisten und das Ansehen des Anbieters sowie die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen nicht zu beeinträchtigen. Es gelten die jeweils ausgehängten oder vom Anbieter ausgehändigten Spielregeln. Den Anweisungen der Spielleiter und Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten. Unsportliches, gefährdendes oder respektloses Verhalten wird nicht toleriert.
2. Sicherheitsvorschriften und Gerätegebrauch
Die Nutzung aller Anlagen und Geräte (einschließlich Markierer, Lasertaggeräte, Airsoft-Waffen, Äxte, Darts und sonstiger Ausrüstung) erfolgt ausschließlich nach vorheriger Einweisung und gemäß den Sicherheitsanweisungen des Personals. Die Ausrüstung ist jederzeit sachgemäß, vorsichtig und entsprechend den Vorgaben des Anbieters zu verwenden. Körperlicher Kontakt zwischen Teilnehmern ist grundsätzlich zu vermeiden.
3. Nachhaltigkeit und Materialpflege
Wiederverwendbare Spielmaterialien (z. B. Reball-Kugeln) sind nach Spielende gemäß Anweisung einzusammeln und an den Anbieter zurückzugeben. Alle Geräte und Ausstattungen sind pfleglich zu behandeln.
4. Nutzung der Spielflächen und Anlagen
Die jeweiligen Spielareale dürfen nur während der zugewiesenen Spielzeiten und ausschließlich für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Außerhalb der Spielzeiten ist der Aufenthalt in den Spielbereichen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Anbieters gestattet. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Betrieb der gesamten Anlage oder einzelner Bereiche aus wichtigen Gründen, insbesondere aus Sicherheitsgründen, jederzeit einzuschränken oder zu beenden.
5. Hausrecht und Sanktionen
Auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten des Anbieters ist ein faires, sportliches und respektvolles Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Besuchern und Mitarbeitern Pflicht. Verstöße gegen Hausregeln, Spielregeln oder Sicherheitsanweisungen – insbesondere Beleidigungen, Gewalt, Manipulation von Geräten oder Verstöße gegen geltendes Recht – können nach Ermessen des Anbieters mit Ermahnung, Ausschluss von der Veranstaltung, Verweis vom Gelände oder weitergehenden Sanktionen geahndet werden. Die Art und der Umfang der Maßnahme richten sich nach Art und Schwere des Verstoßes. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht in diesen Fällen nicht, sofern der Verstoß vom Teilnehmer zu vertreten ist.
6. Eigenverantwortung und Haftung
Die Nutzung der Anlagen und der bereitgestellten Ausrüstung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die gesetzlichen Haftungsregelungen nach § 9 dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die auf der Homepage des Veranstalters ausgewiesenen Preise.
2. Die Zahlung des Gesamtbetrags kann wahlweise durch Überweisung im Voraus oder am Spieltag vor Ort erfolgen. Die jeweils zulässigen Zahlungsmöglichkeiten werden im Rahmen der Buchung mitgeteilt. Der Gesamtbetrag ist spätestens am Tag der Veranstaltung vor Spielbeginn vollständig zu entrichten.
1. Stornierung durch den Kunden
Der Anbieter kann – ohne hierzu vertraglich verpflichtet zu sein – dem Kunden im Kulanzwege die Möglichkeit einräumen, eine verbindlich gebuchte Veranstaltung zu stornieren. In diesem Fall reduziert sich das geschuldete Entgelt abhängig vom Zeitraum zwischen Stornierungsmitteilung (Eingang beim Anbieter) und dem gebuchten Veranstaltungstermin wie folgt:
– bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Entgelt reduziert sich um 100 %
– 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Entgelt reduziert sich um 50 %
– 1 Tag vor dem Veranstaltungstermin: keine Reduzierung
Der Anbieter entscheidet über die Zulassung der Stornierung jeweils im Einzelfall und kann diese nach eigenem Ermessen verweigern. Ein Anspruch auf Stornierung besteht nicht.
2. Ausschluss des Widerrufsrechts bei Freizeitdienstleistungen
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies betrifft insbesondere die Buchung von Spielterminen für Reball, Lasertag und Airsoft.
1. Eigenverantwortung und allgemeiner Hinweis
Den Teilnehmern ist bekannt, dass es bei den angebotenen Spielen zu Verletzungen, Verschmutzungen und Beschädigungen an der Kleidung kommen kann. Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr teil. Gästen und Spielern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände zum Spielort mitzubringen.
2. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle einer übernommenen Garantie oder nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
3. Haftung für Dritte und mitgebrachte Gegenstände
Für Schäden an auf dem Gelände des Anbieters abgestellten Fahrzeugen (PKW, Motorräder, Fahrräder) übernimmt der Anbieter keine Haftung, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt. Das Betreten und Befahren der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Freistellung bei Pflichtverletzung durch Kunden
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechts- oder vertragswidrigen Handlung des Kunden entstehen. Hierzu zählen auch die gesetzlichen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist auf den Anlagen des Veranstalters grundsätzlich gestattet, soweit dem keine behördlichen Vorgaben, Sicherheitsbestimmungen oder Hausregeln entgegenstehen. Die Nutzung von eigenen Catering-Dienstleistungen bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters.
1. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Räumen der Anlagen des Veranstalters untersagt.
2. Der Konsum von alkoholischen Getränken sowie der Genuss und das Mitbringen von Rauschmitteln jeglicher Art ist auf dem gesamten Gelände des Veranstalters verboten.
3. Ausnahme: Im ausdrücklich gekennzeichneten Outdoor-Bereich des Veranstalters ist das Rauchen sowie der maßvolle Konsum von alkoholischen Getränken gestattet, sofern hierdurch der Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit nicht beeinträchtigt werden.
4. Teilnehmer an Reball-, Lasertag- oder Airsoft-Veranstaltungen dürfen weder vor Beginn noch während ihres Aufenthalts auf dem Gelände Alkohol oder andere Rauschmittel konsumieren. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zum sofortigen Ausschluss vom Spielbetrieb; ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts besteht in diesem Fall nicht.
5. Bei Verdacht auf übermäßigen Alkohol- oder Rauschmittelkonsum ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen vom Spielbetrieb auszuschließen.
1. Auf dem Gelände des Veranstalters können während der Veranstaltungen Fotos und Filmaufnahmen angefertigt werden. Die Anfertigung und Nutzung von Bild- oder Tonaufnahmen zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt jedoch ausschließlich mit der ausdrücklichen Einwilligung der abgebildeten Personen. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
2. Die Anfertigung von Foto- oder Filmaufnahmen durch Gäste oder Dritte zu gewerblichen Zwecken ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
3. Es wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung des Veranstalters verwiesen, die unter unserer Datenschutzerklärung eingesehen werden kann.
1. Einwilligung zum Erhalt des Newsletters
Mit der Anmeldung zu unserem Newsletter willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck des Newsletterversands ein. Diese Einwilligung ist jederzeit widerruflich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
2. Einsatz von Mailjet
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1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzlandes entzogen wird.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die einschlägige gesetzliche Regelung.
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Stand: Juni 2025
